Archive für Februar 2011

Zahnzusatzversicherung

Seit dem Jahr 2005 wird von deutschen Krankenkassen eine gesetzlich festgesetzte Regelversorgung hinsichtlich des Zahnersatzes geleistet. Diese umfasst alle Kosten, die eine medizinisch hinreichende, jedoch auch wirtschaftlich optimale Versorgung umfassen. Zur Regelversorgung kommt ein Eigenanteil zwischen 35 und 50 Prozent der anfallenden Kosten. Alles, was über die Regelversorgung hinaus geht, wird seither nicht mehr durch die gängigen monatlichen Krankenkassenbeiträge abgedeckt. Viele Versicherungsnehmer möchten daher einen zusätzlichen Schutz und Garantie von Leistungen. Eine mögliche Option finden Verbraucher dabei mit einer Zahnzusatzversicherung. Die Nachfrage ist in den vergangenen Jahren immens gestiegen und so finden sich immer mehr Angebote zu verschiedenen Konditionen. Für die Kostenübernahme durch die Versicherung muss diese vor Behandlungsvertrag mit dem Zahnarzt abgeschlossen werden. Ist das gewünschte Zahnimplantat schon vor oder bis zu acht Monate nach Versicherungsabschluss in Auftrag gegeben wurden, müssen die Kosten nicht mehr übernommen werden. Dies gilt auch für empfohlene Behandlungen, die bereits vor Unterschrift der Zahnpolice angeraten wurden. Auch überprüft die Gesellschaft den dentalen Gesundheitszustand des zukünftigen Versicherungsnehmers. Sollte der Patient dabei falsche Angaben bei Policen-Abschluss gemacht haben, wird ihn dies unter Umständen teuer zu stehen kommen.

Mit Abschluss eines Vertrages muss man außerdem davon ausgehen, dass sich mit steigenden Alter und steigenden Leistungsansprüchen auch die Tarife über die Zeit anheben werden, um die Kosten adäquat abdecken zu können. Ein Vergleich der verschiedenen Klauseln lohnt sich jedoch in jedem Fall, denn häufig unterscheiden sich die Tarife auch hinsichtlich der übernommenen Leistungen. So werden möglicherweise bestimmte Inlays oder Implantate nur teilweise übernommen.
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